Beitragsordnung ab 02.01.2024

 

1. Fälligkeit der Beiträge:

 

  • Die Beiträge sind am 2.1. des Beitragsjahres fällig.
  • Spätestens am 1.12. des dem Beitragsjahr vorangehenden Kalenderjahres sind alle Mitglieder, unter gleichzeitiger Zusendung eines vorbereiteten Zahlscheins zur Beitragszahlung aufzufordern.

 

2. Beitragspflicht:

 

Die Pflicht zur Zahlung der Beiträge besteht für die Dauer der Mitgliedschaft, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen des Vereins.

 

3. Beitragshöhe:

Der Beitrag beträgt 285 EUR.

 

Aus sozialen Gründen kann sich der Beitrag vermindern.


Jahresbruttoeinnahmen


Beitrag in EURO


0 bis 20.000 EUR


85 EUR


20.001 bis 30.000 EUR


97 EUR


30.001 bis 40.000 EUR


116 EUR


40.001 bis 50.000 EUR


130 EUR


50.001 bis 60.000 EUR


142 EUR


60.001 bis 70.000 EUR


157 EUR


70.001 bis 80.000 EUR


197 EUR


80.001 bis 90.000 EUR


227 EUR


90.001 bis 100.000 EUR


245 EUR


100.001 bis 110.000 EUR


266 EUR


über 110.001 EUR


285 EUR

 

Ist das Mitglied Eigentümer von vermietetem Grundbesitz, wird der Beitrag um 3 Beitragsstufen erhöht.

Im Falle eines rückwirkenden Beitritts wird für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum derjenige Mitgliedsbeitrag erhoben, der bei einer bereits bestehenden Mitgliedschaft erhoben worden wäre.

Die dem Verein im Rahmen der Beitragserhebung entstehenden Auslagen, Kosten und Gebühren für das außergerichtliche Mahnverfahren sind vom Mitglied zu erstatten.

 

  • Für Auszubildende beträgt der Beitrag 58 EUR.
  • Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 EUR erhoben.
  • In besonderen sozialen Härtefällen kann der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden.
  • In den Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % enthalten.
  • Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.