Unsere Leistungen

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber den Finanzbehörden (Finanzämter und Familienkassen), bei den Finanzgerichten und beim Gesetzgeber und zwar bei der Beratung und Ermittlung der  Gestaltungsmöglichkeiten in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz; 

  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;

  • bei der Arbeitnehmer-Sparzulage;

  • beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;

  • beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;

  • bei der Einkommensteuererklärung beraten wir unsere Mitglieder, wenn sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen erzielen;

  • bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften beraten wir Sie, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen;

  • Bei vollständiger Vorlage aller erforderlichen Belege errechnen wir unmittelbar nach dem Beratungsgespräch die Erstattungsansprüche an Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

  • Steuerbescheide werden unmittelbar nach Zusendung durch die Finanzämter überprüft und evtl. erforderliche Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche, Finanzgerichtsklagen) eingeleitet und abgewickelt.